Einflussnahme beim Ausfüllen der Briefwahlunterlagen?
Seligenstadt – „Aus gegebenem Anlass“ meldet sich Bürgermeisterin Dagmar B. Nonn-Adams in ihrer Funktion als Gemeindewahlleiterin der Stadt Seligenstadt zu Wort und verweist ausdrücklich auf den Grundsatz der freien und geheimen Stimmabgabe, „der auch bei Briefwahl gilt“. Von Michael Hofmann
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