Infos zum Glasverbot in der Innenstadt

Wie schon in den Jahren zuvor, gilt in Seligenstadt im Innenstadtbereich für die Zeit am Rosenmontag ein Glasverbot. Hierauf weist der Heimatbund Seligenstadt als Veranstalter des Rosenmontagszugs nochmals hin.

Die Stadt Seligenstadt hat eine Gefahrenabwehrverordnung Glas beschlossen, nach der, vereinfacht gesagt, das Mitbringen von Glasgegenständen jeder Art, verboten ist. Hierunter zählen Glasflaschen, Gläser und Behältnisse aus Glas.

Der Heimatbund als Veranstalter teilt mit, dass in Zusammenarbeit mit den Gefahrenabwehrbehörden der Stadt und der Landespolizei Maßnahmen ergriffen werden, um die Gefahrenabwehrverordnung umzusetzen.

So sei daran erinnert, dass der Rosenmontag bereits um Null Uhr beginnt, somit sind Glasflaschen und Trinkgläser bereits zum Weckruf nicht mehr erlaubt. Mit Einrichtung der Zahlstellen´an den Grenzen des Veranstaltungsgeländes werden Kontrollen durch Ordnungskräfte durchgeführt.

Glasbehältnisse sind an den Kassenstellen entweder zu leeren und der Müllentsorgung zu zuführen oder in einem  bereitstehenden Container direkt abzulegen.

Diese Regelungen gelten auch für Zugteilnehmer, egal ob Fußgruppe, Wagenbauer oder Musikkapelle.

Deshalb lautet das Motto für alle vernünftigen Narren:

„Wer voll dabei sein will, wird nüchtern bleiben.“

fastnacht ohne glas 

Heimatbund Seligenstadt: Infos zum Glasverbot in der Innenstadt

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