Wieviel sind denn 1,5 m Seitenabstand beim Überholen ?
Die Bundesregierung hatte abgestimmt, daß nun 1,5 m Seitenabstand beim Überholen zu einem Fahrrad eingehalten werden müssen. Der Bundesrat hat im Februar 2020 zugestimmt. Die StVO-Novelle wird am 27. April 2020, im Bundesgesetzblatt (Nr. 19) veröffentlicht und tritt damit am Dienstag, 28. April 2020, in Kraft.
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